Ihre Ansprechpartner im Mietrecht sind Fachanwalt Dr. Michael Gebhard

Sowohl im Mietrecht als auch im Pachtrecht geht es um die Überlassung einer Sache (zumeist Räumlichkeit) gegen Entgelt – im Regelfall eine Geldleistung. Ihr Ansprechpartner für Fragen und Unklarheiten im Mietrecht sowie Pachtrecht ist Rechtsanwalt Dr. Michael Gebhard, dessen anwaltliche Tätigkeitsschwerpunkte u. a. diese Rechtsgebiete umfassen.

So kann Herr Dr. Gebhard mit der Formulierung und Überprüfung von gewerblichen Mietverträgen oder auch privaten Mietverträgen sowie von Pachtverträgen beauftragt werden. Rechtsanwalt Dr. Michael Gebhard kann darüber hinaus auch zu Gesprächen mit Vermietern, Mietern oder der Hausverwaltung hinzugezogen werden.

Häufig geht es dabei um Betriebskostenerhöhungen, Mieterhöhungen oder Modernisierungsverfahren. Ein weiterer geläufiger Begriff im Mietrecht / Pachtrecht ist die Kündigung des Miet- bzw. Pachtverhältnisses. Mit der häufigste Kündigungsgrund im Wohnraummietrecht ist wegen Eigenbedarf, wobei dieser ordentlich begründet werden muss.

Ein wichtiger Unterschied zwischen Pachtrecht zum Mietrecht ist, dass die Gegenleistung nicht in Form eines festen monatlichen Geldbetrags entgolten wird, sondern die Zahlung abhängig von Umsatz oder Ertrag stattfindet. Pachtverträge finden vor allem im Bereich der Gastronomie oder Landwirtschaft Anwendung.

Rechtsanwalt Dr. Michael Gebhard kann sowohl Pächter, als auch Verpächter über ihre Rechte und Pflichten

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