Ihre Ansprechpartner im Wohnungseigentumsrecht sind Fachanwalt Dr. Michael Gebhard

Das Wohnungseigentumsgesetz (in Kurzform auch WEG oder WoEigG) ist für die Regelung formeller Teilung von Grundstücken und Eigentum einzelner Wohnungen an anderen Räumen oder Flächen zuständig. Das Wohnungseigentumsrecht beschreibt die Rechtsbeziehungen zwischen Wohnungseigentümern und dem Verwalter.

Rechtliche Fragestellungen im Wohnungseigentumsgesetz können von Rechtsanwalt Dr. Michael Gebhard als Fachanwalt für Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht beantwortet werden.

Wir vertreten die Wohnungseigentümergemeinschaft, den Verwalter sowie die einzelnen Wohnungseigentümer. Dabei führen wir gerichtliche und außergerichtliche Beratungen, aber auch die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen durch. Weiterhin bieten wir Unterstützung bei Anfechtungen von Beschlüssen der Wohneigentumsgemeinschaft.

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