Ihre Ansprechpartnerin im Erbrecht ist Rechtsanwältin Alexandra Gebhard

Mit dem Begriff Erbrecht verbinden viele in erster Linie den Übergang von Eigentum und / oder Vermögen einer verstorbenen Person auf Hinterbliebene. Oft genug kommt es dabei zu Streitigkeiten unter den Erben, da sich manche benachteiligt fühlen. Die Verteilung des Erbes kann der Erblasser zwar mittels Testament festlegen, jedoch müssen dabei bestimmte Vorgaben eingehalten werden. So sieht das Erbrecht beispielsweise vor, dass nächste Angehörige nicht leer ausgehen dürfen – ihnen steht der sogenannte Pflichtteil zu.

Um solchen Schwierigkeiten von vornherein begegnen zu können ist es ratsam, sich zum Aufsetzen eines Testaments an Rechtsanwältin Alexandra Gebhard zu wenden. Damit die letztwillige Verfügung im Sinne des Erblassers verwirklicht wird, kann eine vom Erblasser gewählte Person zum sog. Testamentsvollstrecker ernannt werden. Die vom Erblasser gewählte Person ist jedoch nicht verplichtet, dieses Amt anzunehmen. Diese Rolle kann auch von Frau Gebhard als Anwältin für Erbrecht übernommen werden.

Aber nicht nur im privaten Bereich, sondern auch im Unternehmensfeld kann Rechtsanwältin Alexandra Gebhard bezüglich des Erbrechts aufgesucht werden. Insbesondere eine frühzeitig geplante Nachfolgeregelung kann essenziell für Unternehmen sein, wenn beispielsweise der Unternehmer plötzlich verstirbt und noch kein gezielter Nachfolger festgehalten wurde. In diesem Falle treten gesetzliche Nachfolgeregeln in Kraft. Dies könnte zur Folge haben, dass eine für die Leitung ungeeignete Person an die Stelle des Unternehmers tritt.

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